In welchen Fällen darf das Arzneimittel nicht angewendet werden?
Gegen alle Arzneimittel können Überempfindlichkeitsreaktionen auftreten, dann müssen Sie das Medikament sofort absetzen. Wenn schon eine Allergie gegen den Wirkstoff oder einen der sonstigen Bestandteile des Arzneimittels bekannt ist, darf es nicht angewendet werden.
Das Arzneimittel darf nicht eingenommen werden bei: - Akuten Magen- und Darmgeschwüren - Erhöhter Blutungsneigung - Leber- und Nierenversagen - Schwerer, nicht behandelter, Herzmuskelschäche
Das Arzneimittel mit Vorsicht und unter ärztlicher Kontrolle einnehmen: - Bei Allergien, Asthma, Heuschnupfen, Nasenschleimhautschwellungen (Nasenpolypen), chronischen Atemwegserkrankungen - Bei gleichzeitiger Einnahme blutgerinnungshemmender Arzneimittel - Bei Magen- oder Darmgeschwüren oder Magen- Darmblutungen - Bei eingeschränkter Leber- und Nierenfunktion - Vor Operationen (auch bei kleineren Eingriffen)
Was muss zusätzlich beachtet werden?
Das Arzneimittel nicht über längere Zeit oder in größeren Mengen ohne Befragen des Arztes einnehmen
Was ist bei einer Schwangerschaft und in der Stillzeit zu beachten:
Während Schwangerschaft und Stillzeit sollten Sie Medikamente möglichst nur nach Absprache mit Ihrem Arzt oder Apotheker einnehmen!
- Das Arzneimittel sollte während des ersten und zweiten Schwangerschaftsdrittels nicht eingenommen werden. - Das Arzneimittel darf während des letzten Schwangerschaftsdrittels nicht eingenommen werden. - Bei längerer Einnahme größerer Mengen sollte abgestillt werden.
Sonstiges:
Das Arzneimittel darf von Kindern und Jugendlichen mit fieberhaften Erkrankungen nur auf ärztliche Anweisung hin eingenommen werden. - Bei langanhaltendem Erbrechen muss sofort ein Arzt informiert werden. - Bei schwarzem Stuhl (Teerstuhl) ist sofort der Arzt zu benachrichtigen. - Schwindel und Ohrenklingeln können Anzeichen einer Überdosierung sein; bei diesen Beschwerden ist ein Arzt zu benachrichtigen. - Die gewohnheitsmäßige Einnahme von Schmerzmitteln kann zur dauerhaften Nierenschädigung mit dem Risiko eines Nierenversagens führen.
Datum der Produktinformation: 02.09.2010
¹ Zuzahlung + Mehrkosten für gesetzlich Krankenversicherte bei Vorlage eines gültigen Kassenrezeptes ² Mehrkosten für gesetzlich Krankenversicherte mit Zuzahlungsbefreiung bei Vorlage eines gültigen Kassenrezeptes
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