(Die aufgeführte Zusammensetzung bezieht sich auf 1 Stück) Wie wird das Arzneimittel angewendet?
-Die Filmtabletten werden unzerkaut mit etwas Flüssigkeit eingenommen. -Die Einnahme erfolgt morgens und abends und kann unabhängig von den Mahlzeiten erfolgen.
Gesamtdosis des Arzneimittels:
-2mal 1 Filmtablette täglich (2mal 120 mg)
Wofür wird das Arzneimittel angewendet?
-Hirnorganisch bedingte Leistungsstörungen im Rahmen eines Gesamtbehandlungskonzeptes bei Krankheitsbildern mit folgenden Beschwerden: Gedächtnisstörungen, Konzentrationsstörungen, trauriger Verstimmung, Schwindel, Ohrensausen, Kopfschmerzen -Schwindel und Ohrensausen (Tinnitus)
In welchen Fällen darf das Arzneimittel nicht angewendet werden?
Gegen alle Arzneimittel können Überempfindlichkeitsreaktionen auftreten, dann müssen Sie das Medikament sofort absetzen. Wenn schon eine Allergie gegen den Wirkstoff oder einen der sonstigen Bestandteile des Arzneimittels bekannt ist, darf es nicht angewendet werden.
-Eine Anwendung bei Kindern unter 12 Jahren sollte nicht erfolgen (keine ausreichende Erfahrung) -Da Ginkgo-Extrakte bei traurigen Verstimmungen und Kopfschmerzen, die nicht im Zusammenhang mit hirnorganischen Leistungsstörungen auftreten, bisher nicht ausreichend untersucht wurden, darf das Arzneimittel bei diesen Krankheitszeichen nur unter Berücksichtigung aller notwendigen Vorsichtsmaßnahmen angewendet werden.
Welche Nebenwirkungen können im Einzelfall auftreten?
Welche Wechselwirkungen können in Verbindung mit anderen Arzneimitteln auftreten?
-Bei Einnahme anderer geninnungshemmender Substanzen, insbesondere oralen Gerinnungshemmern oder Blutplättchenfunktionshemmern, wie zum Beispiel Acetylsalicylsäure (Aspirin), besteht eine erhöhte Blutungsneigung.
Was muss zusätzlich beachtet werden?
-Die Behandlungsdauer richtet sich nach der Schwere des Krankheitsbildes und soll bei dieser chronischen Erkrankung mindestens 8 Wochen betragen. -Nach einer Behandlungsdauer von 3 Monaten ist zu überprüfen, ob die Weiterführung der Behandlung noch gerechtfertigt ist.
Was ist bei einer Schwangerschaft und in der Stillzeit zu beachten:
Während Schwangerschaft und Stillzeit sollten Sie Medikamente möglichst nur nach Absprache mit Ihrem Arzt oder Apotheker einnehmen!
-Tierversuche ergaben keinen Hinweis darauf, dass Ginkgo-Extrakte Effekte auf das ungeborene Kind haben. Da jedoch keine Erfahrungen beim Menschen vorliegen, ist während der Schwangerschaft der Nutzen einer Behandlung gegen die möglichen Risiken sorgfältig abzuwägen. -Es ist nicht bekannt, ob Inhaltsstoffe des Extraktes in die Muttermilch übergehen.
Sonstiges:
-Traurige Verstimmungen oder häufig auftretende Schwindelgefühle und Ohrensausen bedürfen grundsätzlich der Abklärung durch einen Arzt. -Bevor die Behandlung mit Ginkgo-Extrakt begonnen wird, sollte geklärt werden, ob die Krankheitsbeschwerden nicht auf einer spezifisch (durch besondere Behandlungsmaßnahmen) zu behandelnden Grunderkrankung beruhen. -Das individuelle Ansprechen auf die Medikation kann nicht vorausgesagt werden. -Halten die Gedächtnisstörungen, die Konzentrationsstörungen oder Kopfschmerzen trotz vorschriftsmäßiger Anwendung des Arzneimittels länger als 3 Monate an, sollte ein Arzt aufgesucht werden, da es sich um Erkrankungen handeln kann, die einer ärztlichen Abklärung bedürfen. -Bei plötzlich auftretender Schwerhörigkeit bzw. einem Hörverlust sollte unverzüglich ein Arzt aufgesucht werden. -Bie Auftreten von Hautreaktionen oder bei anhaltenden Kopfschmerzen oder Magen-Darm-Beschwerden sollte ein Arzt aufgesucht werden, damit dieser abklären kann, ob ein Zusammenhang mit der Anwendung von Ginkgo-Extrakt besteht, oder ob die Beschwerden auf einer anderen Ursache beruhen -Bei Einnahme von Ginkgo-biloba-Extrakt, besteht eine Gefährdung, bei Operationen oder spontan Blutungskomplikationen zu erleiden, besonders beim Vorliegen einer bis dahin verborgenen vererbten oder erworbenen Gerinnungsstörung, beispielsweise dem Mangel eines bestimmten Gerinnungsfaktors (Von-Willebrand-Jürgens-Syndrom).
Datum der Produktinformation: 02.09.2010
¹ Zuzahlung + Mehrkosten für gesetzlich Krankenversicherte bei Vorlage eines gültigen Kassenrezeptes ² Mehrkosten für gesetzlich Krankenversicherte mit Zuzahlungsbefreiung bei Vorlage eines gültigen Kassenrezeptes
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